Allgemeine Geschäfts­bedingungen der smartlytic GmbH

1. Allgemeines; Geltungsbereich

1.1.

Die folgenden allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der smartlytic GmbH und anderen Unternehmern. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

 

1.2.

Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erkennt die smartlytic GmbH nicht an, es sei denn, den Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn die smartlytic GmbH in Kenntnis entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Auftraggebers Leistungen vorbehaltlos erbringt.

 

1.3.

Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden und Vertragsänderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung der smartlytic GmbH maßgebend.

 

2. Gegenstand des Vertrages; Vertragsschluss

2.1.

Vertragsgegenstand ist die Entwicklung und Überlassung von individuellen Softwarelösungen durch die smartlytic GmbH gegenüber ihren Kunden.

 

2.2.

Die smartlytic GmbH bietet zudem ein weites Leistungsspektrum im Bereich der Datenanalyse. Hierunter fallen unter anderem Opinion Mining / Sentiment Analyse (Opinion Mining behandelt die automatische Extraktion von Meinungen aus unstrukturierten Daten) sowie Data Mining (Gewinnung neuer Informationen aus strukturierten Daten). Daneben bietet die smartlytic GmbH Beratungsleistungen, Schulungen entsprechend individueller vertraglicher Vereinbarungen mit dem Auftraggeber sowie Hosting-Leistungen und die Vermittlung / Registrierung von Domains an.

 

2.3.

Vor Vertragsschluss erstellt die smartlytic GmbH in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber eine Leistungsbeschreibung. Diese wird auf Basis der Angaben des Auftraggebers erstellt. Im Falle von unvollständigen bzw. fehlerhaften Vorgaben trägt der Auftraggeber das Risiko des Auftragserfolges.

 

2.4.

Zwischen den Beteiligten kommt ein Vertrag durch Annahme eines von der smartlytic GmbH gegenüber dem Auftraggeber unterbreiteten Leistungsangebotes oder durch Übersendung einer Auftragsbestätigung durch die smartlytic GmbH zustande. Der Vertrag endet mit Eintritt des geschuldeten Leistungserfolges / Fertigstellung der Leistungserbringung bzw. im Falle der Erbringung von reinen Dienstleistungen durch die smartlytic GmbH zum im Vertrag bestimmten Zeitpunkt bzw. nach Kündigung unter Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Für Hosting-Leistungen und die Vermittlung/Registrierung von Domains gelten die besonderen Bestimmungen unter Ziffern 14 und 15 dieser Geschäftsbedingungen.

 

2.5.

Eine Programmdokumentation bzw. ein Benutzerhandbuch sind nur bei gesonderter Vereinbarung geschuldet.

 

2.6.

Die Herausgabe von Quellcodes ist nicht vom Umfang der Beauftragung erfasst und erfolgt damit grundsätzlich nicht. Sie bedarf stets einer ausdrücklichen Regelung zwischen den Beteiligten.

 

2.7.

Soweit es bereits vor Vertragsschluss im Rahmen der Geschäftsanbahnung zur Erstellung von Leistungsbeschreibungen durch die smartlytic GmbH kommt, sind diese kostenpflichtig, soweit es nicht zum Vertragsschluss zwischen den Beteiligten kommt. Anderenfalls gelten die Vorleistungen als im Vertragspreis inbegriffen. Eine Abrechnung erfolgt in Ermangelung einer gesonderten Vereinbarung auf Basis des aktuellen Stundensatzes der smartlytic GmbH.

 

3. Pflichten des Auftraggebers

3.1.

Der Auftraggeber benennt gegenüber der smartlytic GmbH einen projektverantwortlichen Mitarbeiter / Ansprechpartner für die Erteilung von verbindlichen Auskünften und die Erbringung von Mitwirkungshandlungen. Der benannte Mitarbeiter ist zudem befugt, im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit Entscheidungen zu treffen und den Umfang der Beauftragung in Abstimmung mit der smartlytic GmbH zu ändern.

 

3.2.

Der Auftraggeber unterstützt die smartlytic GmbH verantwortlich bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Hiervon umfasst ist insbesondere die rechtzeitige und vollständige Bereitstellung von Informationen, benötigtem Datenmaterial sowie von Hard- und Softwareangaben. Der Auftraggeber wird die smartlytic GmbH über alle Umstände, die Einfluss auf die Leistungserstellung und die Vertragserfüllung haben, vollumfänglich und frühzeitig unterrichten.

 

4. Leistungszeit; Verzug

4.1.

Termine zur Leistungserbringung sind unverbindlich. Soweit Termine oder Fristen verbindlich gelten sollen, müssen diese ausdrücklich als verbindlich zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden. Die entsprechende Vereinbarung bedarf der Schriftform.

 

4.2.

Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt sowie aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers (z. B. verspätete Erbringung von Mitwirkungshandlungen) hat die smartlytic GmbH nicht zu vertreten und verlängern die Ausführungszeit entsprechend.

 

4.3.

Die smartlytic GmbH haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der smartlytic GmbH oder eines Vertreters bzw. Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In allen anderen Fällen der schuldhaften Verzögerung der Leistung wird die Haftung der smartlytic GmbH für Schadenersatz neben der Leistung auf 5 % des Wertes des von der Verzögerung betroffenen Teils der Leistung und für den Schadenersatz statt der Leistung auf 5 % des Auftragswertes begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

5. Abnahme

5.1.

Soweit in rechtlicher Hinsicht ein Leistungserfolg geschuldet ist, kann die smartlytic GmbH nach jedem Meilenstein dem Auftraggeber die Leistung in geeigneter Form überlassen und eine schriftliche Erklärung verlangen, dass die vorgelegte Leistung bzw. Teilleistung unter dem Vorbehalt der Funktionsfähigkeit im Ganzen abgenommen wird.

 

5.2.

Hat sich der Kunde innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Leistung nicht erklärt, gilt die Abnahme im entsprechenden Umfang als erklärt.

 

5.3.

Die Abnahme der Software darf durch den Auftraggeber nur bei Vorliegen von wesentlichen Mängeln verweigert werden.

 

6. Gewährleistung

6.1.

Der Auftraggeber wird alle Leistungen der smartlytic GmbH unverzüglich auf Mangelfreiheit untersuchen.

 

6.2.

Mängel sind schriftlich unter genauer Beschreibung der Mängel gegenüber der smartlytic GmbH zu rügen.

 

6.3.

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass für einen fehlerfreien Einsatz der Software die jeweils definierten Systemvoraussetzungen gelten. Die Einhaltung der Systemvoraussetzungen obliegt ausschließlich dem Auftraggeber und berechtigt im Falle des Verstoßes nicht zur Geltendmachung von Mängelrechten.

 

6.4.

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass es nach dem Stand der Technik grundsätzlich nicht möglich ist, Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Vertragsgegenstand ist daher ausdrücklich nur die Software, die im Sinne der Leistungsbeschreibung näher bezeichnet und im genannten Umfang verwendbar ist.

 

6.5.

Bei Mängeln leistet die smartlytic GmbH Nacherfüllung nach ihrer Wahl entweder durch Mangelbeseitigung oder Neuerstellung. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl oder ist sie der smartlytic GmbH unzumutbar, so gelten im Übrigen die gesetzlichen Regelungen, soweit im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

 

6.6.

Soweit die Software durch den Auftraggeber verändert bzw. durch Dritte eine Veränderung veranlasst wurde, bestehen keine Gewährleistungsansprüche gegenüber der smartlytic GmbH, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass durch die Änderung eine Nachbesserung nicht wesentlich erschwert wird und der Mangel unbeschadet der vorgenommenen Änderungen bereits bei Abnahme vorhanden war.

 

6.7.

Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten ab Übergabe. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Arglist, der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder einer etwaigen Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

7. Zahlungsbedingungen; Fälligkeit; Aufrechnung

7.1.

Die Vergütung von Leistungen der smartlytic GmbH erfolgt vorbehaltlich anderer Vereinbarungen nach Zeitaufwand entsprechend den gültigen Stundensätzen der smartlytic GmbH.

 

7.2.

Soweit keine anderweitige Vergütungsregelung zwischen den Vertragsparteien getroffen wurde, kann die smartlytic GmbH bei Vertragsschluss im Hinblick auf einen geschuldeten Leistungserfolg eine Anzahlung i. H. v. 1/3 des vereinbarten Leistungspreises verlangen. Während des weiteren Projektverlaufes ist die smartlytic GmbH zudem berechtigt, Abschlagsrechnungen für abgrenzbare Teilleistungen zu legen.

 

7.3.

Sind Dienstleistungen Gegenstand der vertraglichen Zusammenarbeit, ist die smartlytic GmbH in Ermangelung einer anderweitigen Vereinbarung zwischen den Beteiligten berechtigt, monatlich Rechnung zu legen.

 

7.4.

Der Auftraggeber trägt zudem sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallende Entgeltforderungen Dritter, soweit diese nicht ausdrücklich in einer Preisvereinbarung zwischen den Vertragspartnern inkludiert sind.

 

7.5.

Angegebene Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe.

 

7.6.

Rechnungen der smartlytic GmbH sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung nach Erhalt der Rechnung sofort zur Zahlung ohne Abzüge fällig.

 

7.7.

Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zulässig.

 

8. Eigentumsvorbehalt

Liefert die smartlytic GmbH Waren, verbleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, die die smartlytic GmbH gegen den Auftraggeber aus einer laufenden Geschäftsbeziehung zustehen, im Eigentum von der smartlytic GmbH.

 

9. Haftung

9.1.

Die smartlytic GmbH haftet nicht für einen etwaigen Datenverlust des Auftraggebers. Es obliegt insoweit ausschließlich dem Auftraggeber, vor, während und nach der vertraglichen Zusammenarbeit mit der smartlytic GmbH für eine ausreichende Sicherung seiner Daten Sorge zu tragen.

 

9.2.

Auch eine Datenwiederherstellung durch die smartlytic GmbH ist nicht geschuldet.

 

9.3.

Im Falle des Leistungsverzuges wird auf die Bestimmungen unter Ziffer 4 dieser Geschäftsbedingungen verwiesen.

 

9.4.

Im Falle etwaiger Mängel gelten die Regelungen unter Ziffer 6 dieser Geschäftsbedingungen.

 

9.5.

Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet die smartlytic GmbH nur

a) bei Vorsatz;
b) bei grober Fahrlässigkeit;
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit;
d) im Falle von Arglist;
e) oder bei Übernahme von Garantien für die Beschaffenheit oder sonstigen Garantien.

 

Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die smartlytic GmbH auch bei grober Fahrlässigkeit und bei leichter Fahrlässigkeit. Die Haftung im Falle leichter Fahrlässigkeit wird jedoch auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

9.6.

Alle weiteren Ansprüche, insbesondere aus einer verschuldensunabhängigen Haftung, sind ausgeschlossen.

 

9.7.

Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

 

10. Urheberrechte; Rechteeinräumung

10.1.

Die smartlytic GmbH stellt dem Auftraggeber die vertraglich geschuldete Software nach eigener Wahl entweder durch Überlassung von Datenträgern oder die Einräumung der Möglichkeit des elektronischen Abrufs zur Verfügung.

 

10.2.

Die smartlytic GmbH räumt dem Auftraggeber unwiderruflich und zeitlich unbeschränkt das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Software-Produkten ein (Software-Lizenz). Dieses Recht gilt für die Nutzung der Software-Produkte durch den Auftraggeber im vereinbarten Umfang.

 

10.3.

Die Einräumung weitergehender Lizenzrechte bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.

 

11. Schutzrechtsverletzungen

11.1.

Im Falle von Schutzrechtsverletzungen Dritter darf die smartlytic GmbH nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Auftraggebers gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder aber die für den Auftraggeber erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.

 

11.2.

Im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte ist der Auftraggeber verpflichtet, die smartlytic GmbH unverzüglich unter Vorlage sämtlicher Informationen / Unterlagen zu unterrichten. Schäden, die aus einer verspäteten Meldung an die smartlytic GmbH resultieren, trägt ausschließlich der Auftraggeber.

 

12. Schutz des Lizenzmaterials

12.1.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, etwaige im Lizenzmaterial enthaltenen Schutzvermerke, wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert beizubehalten.

 

12.2.

Der Auftraggeber verpflichtet sich weiter, die Software derart gesichert aufzubewahren, dass ein Kopieren des Programms durch nichtberechtigte Dritte soweit wie möglich ausgeschlossen ist.

 

12.3.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Software ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung der smartlytic GmbH weder im Original noch in Form von vollständigen oder teilweisen Kopien Dritten zugänglich zu machen.

 

12.4.

Dem Auftraggeber obliegt es, vor der Vernichtung, dem Verkauf oder der sonstigen Weitergabe von maschinenlesbaren Aufzeichnungsträgern, Datenspeichern oder Datenverarbeitungsgeräten die gespeicherte Software der smartlytic GmbH vollständig zu löschen.

 

13. Geheimhaltung

13.1.

Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung vom jeweils anderen Vertragspartner bekannt gewordenen Informationen und Unterlagen geheim zu halten. Dies gilt nicht für allgemein bekannte oder zugängliche Informationen.

 

13.2.

Darüber hinaus gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus Vertraulichkeit über den Inhalt der vertraglichen Zusammenarbeit.

 

13.3.

Der smartlytic GmbH ist es unbeschadet hiervon gestattet, den Namen des Kunden als Referenz zu nennen und öffentlich zu kommunizieren. Dies gilt nicht, soweit der Auftraggeber gegenüber der smartlytic GmbH schriftlich widerspricht.

 

14. Zusätzliche Vereinbarungen bei Webhosting-Leistungen

14.1.

Die smartlytic GmbH stellt dem Auftraggeber entsprechend der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Rahmen des Webhostings Speicherplatz auf einem virtuellen Server zur Verfügung. Der Auftraggeber hat weder dingliche Rechte am Server, noch ein Recht auf Zutritt zu den Räumlichkeiten, in denen sich der Server befindet.

 

Soweit in der jeweiligen Leistungsbeschreibung eine bestimmte Speicherkapazität genannt ist, gilt diese für den gesamten, gemäß Leistungsbeschreibung auf dem Server zur Verfügung stehenden Speicherplatz und dient unter anderem auch der Speicherung von Log-Files etc.

 

Die smartlytic GmbH kann sich darüber hinaus zur Erfüllung ihrer Pflichten eines Dritten bedienen. In diesem Fall wird die smartlytic GmbH für die Einhaltung sämtlicher datenschutzrechtlicher Vorgaben, insbesondere der EU-DSGVO sowie des BDSG, zum Schutz der Daten des Auftraggebers auch seitens des Dritten Sorge tragen.

 

Technische Supportleistungen sind nicht im Webhosting enthalten. Sofern diese vom Auftraggeber gewünscht und in Anspruch genommen werden, werden sie gesondert berechnet.

 

14.2.

Es wird eine Erreichbarkeit der Internet-Infrastruktur von 99,9 % im Jahresmittel gewährleistet. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten, die die smartlytic GmbH oder von ihr beauftragte Dritte nicht zu verantworten haben. Ist die Sicherheit des Netzbetriebes oder die Aufrechterhaltung der Netzintegrität gefährdet, kann die smartlytic GmbH oder ein von ihr beauftragter Dritter unbeschadet hiervon den Zugang zu den Leistungen je nach Erfordernis vorübergehend beschränken.

 

14.3.

Soweit sich nicht aus dem jeweiligen Angebot etwas anderes ergibt, hat der Hosting-Vertrag eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich jeweils um denselben Zeitraum, wenn der Vertrag nicht einen Monat vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

 

Unberührt bleibt das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.

 

Die Kündigung zusätzlich gewählter Optionen / Leistungen, insbesondere zusätzlicher Domains, lässt den Hosting-Vertrag insgesamt unberührt.

 

14.4.

Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses kann die smartlytic GmbH sämtliche auf dem Server befindliche Inhalte und Daten des Auftraggebers, einschließlich in den Postfächern befindlicher E-Mails, löschen. Die rechtzeitige Speicherung und Sicherung der Daten liegt daher in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers.

 

14.5.

Für sämtliche Inhalte, die der Auftraggeber auf dem Server abrufbar hält oder speichert, ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Die smartlytic GmbH ist nicht verpflichtet, den Server des Auftraggebers auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen.

 

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die zum Zwecke des Zugangs erhaltenen Passwörter streng geheim zu halten und die smartlytic GmbH unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.

 

14.6.

Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Serverstabilität, Serverperformance oder Serververfügbarkeit nicht entgegen der vertraglich vorausgesetzten Verwendung beeinträchtigt werden.

 

Die vom Server abrufbaren Inhalte, gespeicherte Daten sowie die bei der Eintragung in Suchmaschinen verwendeten Schlüsselwörter dürfen nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter (insbesondere Marken-, Namens- und Urheberrechte) verstoßen.

 

Im Falle einer Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Bestimmungen ist die smartlytic GmbH berechtigt, den Zugang zu sperren oder außerordentlich zu kündigen.

 

15. Zusätzliche Vereinbarungen bei Domain-Registrierung

15.1.

Bei der Verschaffung von Domains wird die smartlytic GmbH im Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und der zuständigen Stelle zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Ergänzend gelten daher die jeweils für die zu registrierende Domain maßgeblichen Registrierungsbedingungen und Richtlinien der zuständigen Stelle.

 

15.2.

Die smartlytic GmbH wird nach Beauftragung die Beantragung der gewünschten Domain bei der zuständigen Stelle veranlassen. Die smartlytic GmbH hat auf die Domain-Vergabe durch die jeweilige Stelle keinen Einfluss. Die smartlytic GmbH übernimmt daher keine Gewähr dafür, dass die beantragten Domains zugeteilt werden und/oder frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Die Auskunft darüber, ob eine bestimmte Domain verfügbar ist, erfolgt aufgrund Angaben Dritter und bezieht sich nur auf den Zeitpunkt der Auskunftseinholung. Erst mit der abgeschlossenen Registrierung der Domain für den Auftraggeber ist die Domain dem Auftraggeber zugeteilt.

 

Technische Supportleistungen sind nicht in der Domain-Registrierung enthalten. Sofern diese vom Auftraggeber gewünscht und in Anspruch genommen werden, werden sie gesondert berechnet.

 

15.3.

Der Auftraggeber überprüft eigenverantwortlich vor der Beantragung einer Domain, dass diese Domain keine Rechte Dritter verletzt und nicht gegen geltendes Recht verstößt. Der Auftraggeber versichert, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist und dass sich bei dieser Prüfung keine Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung ergeben haben.

 

15.4.

Soweit sich nicht aus dem jeweiligen Angebot etwas anderes ergibt, hat der Vertrag eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich jeweils um denselben Zeitraum, wenn der Vertrag nicht einen Monat vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

 

Unberührt bleibt das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.

 

Die Kündigung einzelner Domains – soweit vertraglich vorgesehen – lässt den bestehenden Vertrag im Übrigen unberührt.

 

Die smartlytic GmbH ist nach Beendigung des Vertrages berechtigt Domains des Auftraggebers, die nicht zu einem neuen Provider übertragen wurden, freizugeben.

 

16. Schriftform; Gerichtsstand

16.1.

Sämtlichen Änderungen und Ergänzungen der getroffenen vertraglichen Vereinbarung bedürfen der schriftlichen Niederlegung. Dies gilt auch für eine etwaige Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Die Schriftform ist auch durch E-Mail / Telefax gewahrt.

 

16.2.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, der Geschäftssitz der smartlytic GmbH. Die smartlytic GmbH ist unbeschadet hiervon berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

 

16.3.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von internationalem Privatrecht und dem UN-Kaufrecht.

 

16.4.

Die Vertragssprache ist deutsch.

 

17. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der vertraglichen Vereinbarung oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine von den Parteien zu ersetzende wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst entspricht. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.